Krankenversicherung Honorarvereinbarung
Das Honorar für Ärzte bzw. Zahnärzte wird nach der Gebührenverordnung berechnet, es sei denn es handelt sich um Eingriffe, deren Kosten den Rahmen der Gebührenordnung übersteigen und bei denen eine gesonderte Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient getroffen werden muss.
Es gibt einige PKV Gesellschaften, die keine Begrenzung der Höchstsätze der Gebührenverordnung haben, bei denen auch die Honorarvereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen in vollem Umfang übernommen werden.
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