Krankenversicherung Jahresarbeitsverdienstgrenze
Durch die Jahresarbeitsverdienstgrenze wird festgelegt, ob für einen Versicherungsnehmer Versicherungspflicht besteht oder ob dieser selbst entscheiden kann, wo er versichert sein möchte. Das Bundesarbeitsministerium legt diese Grenze jährlich neu fest. Für das Jahr 2007 liegt diese bei 47.700 Euro bzw. 3.975 Euro monatlich.
Für die Berechnung der Jahresarbeitsverdienstgrenze werden alle Einkünfte zu Grunde gelegt, die regelmäßig aus dem Beschäftigungsverhältnis eingehen, das heißt mindestens 1x jährlich.
Dazu gehören:
• Das Arbeitsentgelt (brutto)
• Vermögenswirksame Leistungen
• Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
• Vergütungen für den Bereitschaftsdienst für Klinikpersonal.
Davon ausgenommen sind:
• Einkünfte, die nicht fester Bestandteil des Arbeitslohnes sind (z.B. Fahrkosten)
• Familienzuschläge (z.B. Trennungsgeld, Verheiratetenzuschlag).
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