Versicherungslexikon
Jahresüberschuss
Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ist die Summe aus der Gewinn- und Verlustrechnung aller geschäftlichen Aktivitäten über das Geschäftsjahr. Das positive Ergebnis zeigt somit an, was ein Unternehmen während einer Periode erwirtschaftet hat. Dieses gilt auch für die Unternehmen der privaten sowie der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte bei der Gewinn- und Verlustrechnung ein negatives Ergebnis resultieren, spricht man vom Jahresfehlbetrag. Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag werden auch unter dem neutralen Begriff Jahresergebnis zusammengefasst.
Zu den geschäftlichen Aktivitäten, die zum Jahresüberschuss dazugezählt werden, zählen beispielsweise:
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die Vornahme aller handelsrechtlich erforderlichen Abschreibungen und Wertberichtungen
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die Dotierung aller geschäftsplanmäßig zu stellenden Rückstellungen inklusive Pensionsrückstellungen (dazu zählt allerdings nicht die Rückstellung für die Beitragsrückerstattung RfB)
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die Passivierung aller vorgeschriebenen oder möglichen Posten, z.B. Tantieme des Aufsichtsrates und des Vorstands, die auf vertraglicher Verpflichtung oder Satzung basieren.
Die Veränderungen von offenen Rücklagen gehen in die Bilanzierung des Jahresüberschusses nicht mit ein.
Aus jedem Jahresüberschuss muss ein in der Satzung festgelegter Prozentsatz in die Verlustrücklage überführt werden, um eine Rücklage für die kommenden Jahre zu bilden. Abhängig von der Satzung der einzelnen Versicherten werden weitere Überschüsse zur Bildung freier Rücklagen zugeführt. Der verbleibende Überschuss wird der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung verwendet.





