Versicherungslexikon

Kalkulation PKV


Kalkulation PKV

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Berechnung des Beitragssatzes in der privaten Krankenversicherung individuell für jedes Mitglied. Die Kalkulation der Beiträge erfolgt also nach dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass für jede versicherte Person ein Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben zu herrschen hat.

Welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe?

Der Beitrag eines Privatversicherten ist abhängig von den folgenden Faktoren:

Mit höherem Alter werden auch mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen. Daher berechnet die PKV geringere Beiträge für Versicherte mit einem niedrigen Lebensalter.

  • Geschlecht:

Die Tarife, die von der privaten Krankenversicherung angeboten werden, unterscheiden bei der Kalkulation zwischen Männern und Frauen.

  • persönliche Risiken:

Sind Vorerkrankungen bekannt, müssen sie vor Vertragsbeginn der privaten Krankenversicherung mitgeteilt werden. Ansonsten können die Kosten nicht mehr nach dem Äquivalenzprinzip gedeckt werden.

  • gewünschter Versicherungsschutz (Umfang und Selbstbeteiligung):

Je umfassender ein Versicherungsschutz ist, desto höher sind auch die Beiträge, da voraussichtlich auch mehr Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden. Möchte sich der Patient an den Kosten teilweise selbst beteiligen, ist der zu zahlende Beitrag niedriger.

Das Einkommen spielt im Gegensatz zu den aufgeführten Faktoren für die Berechnung des Beitrags keine Rolle. Das Einkommen muss nur in drei aufeinander folgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen um aus der Pflichtversicherung auszuscheiden. Nur so kann sich ein Arbeitnehmer privat krankenversichern. Das gilt jedoch nicht für Selbstständige und Freiberufler. Sie können zwischen der GKV und der PKV wählen.

Zu Beginn des Versicherungsvertrages kommt es immer auf das Verhältnis der einzelnen Faktoren an. Dies ist die Grundlage für die Beitragsberechnung. Treten zu einem späteren Zeitpunkt neue risikorelevante Tatbestände auf, zum Beispiel durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes, hat das keine Auswirkungen auf die zu leistenden Beiträge. Daher sind spätere Risikozuschläge nicht möglich.

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer jedoch für einen umfangreicheren Versicherungstarif, erfolgt eine erneute Risikobeurteilung. Für einen zusätzlichen Versicherungsschutz muss somit auch ein neuer risikogerechter Mehrbeitrag geleistet werden.

Altersrückstellung

Die Beiträge werden über die gesamte Versicherungsdauer vom Versicherungsunternehmen so kalkuliert, dass das Mitglied:

  • in jungen Jahren voraussichtlich weniger Leistungen in Anspruch nimmt, als für ihn vorgesehen sind,

  • er aber dafür im hohen Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann.

Die Tatsache, dass die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen zwischen dem 30. und dem 80. Lebensjahr um den Faktor zehn bis zwölf steigt, wird also bereits in die Beiträge miteingerechnet. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Beitrag und den Kosten für Gesundheitsleistungen wird in Form der Altersrückstellung zinslich angelegt. Werden im Alter Kosten für Leistungen benötigt, die über dem Beitrag liegen, wird die Differenz über die Altersrückstellung finanziert. Nach Vorschrift des Versicherungsaufsichtgesetzes existiert ein festgesetzter Zinssatz zur Berechnung von Altersrückstellungen.

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