Krankenversicherung Kostenübernahmeerklärung PKV
In der Privaten Krankenversicherung erfolgt die Erstattung der Leistung an den Kunden und nicht an den Leistungserbringer (Kostenerstattungsprinzip). Eine Ausnahme dieser Regel kann bei stationärer Behandlung im Krankenhaus erfolgen. Dies gilt jedoch nur für die Unterbringung im Krankenhaus (nicht für die ärztliche Behandlung).
Der Patient gibt dem Krankenhaus vor der Behandlung den Versicherer und die Versicherungsnummer bekannt. Das Krankenhaus wendet sich an den Versicherer und klärt, ob die Kosten übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen Krankenhaus und Versicherer. Vor jeder Krankenhausbehandlung muß eine neue Kostenübernahmeerklärung erfolgen.
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