Krankenversicherung Krankengeld GKV
Für Mitglieder der GKV beträgt das Krankengeld zwischen 70% des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen geregelten Bruttoeinkommen und maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze, allerdings nie mehr als 90% des entgangenen geregelten Nettoeinkommens. Davon zahlt der versicherte Arbeitnehmer Beiträge an die gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen.
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