Versicherungslexikon

Krankengeld


Krankengeld

Krankengeld bezeichnet die finanziellen Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit an den Versicherungsnehmer leisten muss.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld

Erste Voraussetzung für den Erhalt von Krankengeld ist, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit besteht. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Arbeitsunfähigkeit versichert sein. Dies ist eine Leistung, für die keine Pflicht besteht, jedoch versichern sich die meisten Personen zusätzlich für den Fall der Arbeitsunfähigkeit. Zudem muss nachgewiesen werden, dass durch die Arbeitsunfähigkeit die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann und somit das regelmäßige Einkommen ausfällt. Selbstständige müssen beispielsweise einen Nachweis erbringen, dass durch ihre Arbeitsunfähigkeit ein bestimmter Verlust des Einkommens zu verzeichnen ist.

Beginn der Krankengeldzahlung

Grundsätzlich beginnt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Im Zeitraum von sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit muss allerdings der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weiterhin zahlen. Die Zahlungspflicht der Krankenversicherung beginnt erst nach Ablauf der sechswöchigen Frist. Wird jedoch eine Person im ersten Monat eines Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig, so muss der Arbeitgeber noch keine Entgeltzahlungen leisten. In diesem Fall muss die Krankenversicherung bereits ab dem ersten Tag Krankengeld leisten.

Höhe des Krankengeldes

Wie hoch das monatliche Krankengeld ist, hängt von dem Einkommen ab, das der Versicherungsnehmer vor der Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. In der Regel beträgt es 70% des monatlichen Bruttolohnes und höchstens 90% des Nettolohnes. Überstunden und zusätzliche Verdienste können das Krankengeld erhöhen. Bei unregelmäßigen Gehaltszahlungen wird für das Krankengeld ein Durchschnittswert des Einkommens von mehreren Monaten gebildet. Auch bei Erhalt von Krankengeld müssen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung geleistet werden. Diese Anteile werden vom Krankengeld abgezogen und direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten.

Leistungsdauer

Für den Erhalt des Krankengeldes existiert eine Drei-Jahres-Frist und eine Dauer von höchstens 78 Wochen, in denen Krankengeld von der Versicherung gewährt wird. Abzüglich der sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung leisten muss, ergibt sich eine Dauer von 72 Wochen, in denen die Versicherung zahlen muss. Die Drei-Jahres-Frist bedeutet, dass innerhalb von drei Jahren maximal 72 Wochen Anspruch auf Krankengeld besteht.

Private Zusatzversicherung

Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wollten sich viele Menschen zusätzlich absichern. Vor allem bei alleinverdienenden Arbeitnehmern, die eine Familie ernähren müssen, kann ein Verdienstausfall gravierende Folgen haben. Zur zusätzlichen Absicherung bietet sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung an. Auf diesem Weg erhält man bei einer Arbeitsunfähigkeit nicht nur das Krankengeld der Krankenkasse, sondern auch finanzielle Zuschüsse der privaten Zusatzversicherung.

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