Versicherungslexikon
Künstler und Publizisten
Künstler und Publizisten
Künstler und Publizisten zeichnen sich durch einen hohen Grad an Selbstständigkeit aus. Sie versuchen durch ihre eigen erschaffenen Werke ihren Lebensunterhalt zu sichern. Mit dem Begriff Künstler bezeichnet man beispielsweise Maler, Schriftsteller, Dichter und Musiker, wobei es noch viele andere Arten von Künstlern gibt. Publizisten hingegen übernehmen vorwiegend journalistische Tätigkeiten und schreiben über aktuelle Tatbestände und tragen so zur Meinungsbildung der Gesellschaft bei.
Krankenversicherung für Künstler und Publizisten
Bis 1982 war es für Künstler und Publizisten sehr schwierig, eine kostengünstige Krankenversicherung zu finden. Da sie über keinen direkten und regelmäßigen Arbeitgeber verfügten, existierte kein Arbeitgeberzuschuss, der die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernahm. Auch ein Anspruch auf Beihilfe bestand bei Künstlern und Publizisten nicht. Demnach musste diese Personengruppe 100 % des Versicherungsbeitrag selbst übernehmen.
Künstlersozialkasse seit 1983
Seit dem ersten Januar im Jahr 1983 hat sich die Situation für Künstler und Publizisten in Bezug auf die Krankenversicherung deutlich verbessert. Das Künstlersozialversicherungsgesetz trat in Kraft, wobei gleichzeitig die Künstlersozialkasse (KSK) gegründet wurde. Sie gibt den Künstlern und Publizisten die Möglichkeit, sich kostengünstiger versichern zu können. Sie schafft gleiche Bedingungen für Künstler und Publizisten gegenüber anderen Arbeitnehmern, in dem sie die Hälfte des Beitrages für die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt.
Finanzierung der Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse wird zum Teil aus staatlichen Einnahmen finanziert. Zu einem großen Teil der Finanzierung tragen jedoch auch Unternehmen bei, die Künstler und Publizisten buchen und auftreten lassen. So müssten beispielsweise, Opernhäuser, Musikschulen, Galerien oder Museen Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten. Der dritte Teil, mit dem die Künstlersozialkasse finanziert wird, sind die Beiträge der Künstler und Publizisten selbst. Diese richten sich, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem jeweiligen Einkommen der Personen.
Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse
Genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, besteht Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Es existiert hierbei eine Versicherungspflichtgrenze. Künstler und Publizisten, deren regelmäßiges Gehalt diese Grenze überschreitet, sind aus der Versicherungspflicht befreit und können sich theoretisch privat versichern lassen. Dabei muss jedoch das Einkommen drei Jahre lang über der festgesetzten Versicherungspflichtgrenze liegen. Ebenfalls befreit werden Künstler, wenn sie mehr als einen Arbeitnehmer bei sich beschäftigen, denn so sind sie selbstständiger Unternehmer, dem es freigestellt ist, wo er sich versichern lässt. Für die Befreiung aus der Rentenversicherung gibt es jedoch für Künstler und Publizisten keinerlei Möglichkeiten.
Wiederaufnahme in die Künstlersozialkasse
Hat man sich von der Versicherungspflicht der Künstlersozialkasse befreien lassen, so gestaltet sich die Wiederaufnahme äußerst schwierig. Auch wenn das Einkommen sinkt und man sich wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze befindet, ist es nicht ohne Weiteres möglich, wieder Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden, der zunächst von der Künstlersozialkasse geprüft wird.





