Versicherungslexikon
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Eine Kur dient grundsätzlich zur Verbesserung des Gesundheitszustandes. Dabei kann es sich um die Stärkung eines sehr schwachen Gesundheitszustandes handeln oder um eine gezielte Behandlung von vorausgehenden Krankheiten. Eine Kur findet in der Regel nicht in einem gewöhnlichen Krankenhaus statt, sondern in speziellen Kurkliniken oder Kureinrichtungen. Bestimmte Orte tragen aufgrund des großen Angebotes derartiger Einrichtungen den Namen Kurorte.
Sanatoriumsbehandlung
Eine Sanatoriumsbehandlung ist einer normalen Krankenhausbehandlung durchaus ähnlich. Ein Unterschied ist jedoch, dass dabei hauptsächlich chronische und langwierige Erkrankungen behandelt werden. Bei den Methoden greift die Sanatoriumsbehandlung oft zu alternativen Heilmethoden wie Bädern, Massagen oder Gymnastikübungen. Die Begriffe Kur-und Sanatoriumsbehandlungen werden häufig synonym verwendet, wobei der Ausdruck Kurbehandlung gängiger und verbreiteter ist.
Leistungen der Krankenversicherungen
In Bezug auf Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen weigern sich Krankenversicherungen häufig, die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Das Argument, das die Versicherungen aufbringen, bezieht sich auf die nicht notwendige Erhaltung der Gesundheit anstelle einer direkten Heilung einer Krankheit. Ob eine Kur letztendlich genehmigt wird, hängt von den individuellen Bedingungen ab. Bei einer erhöhten Dringlichkeit und gesundheitlichen Relevanz entscheiden sich Krankenversicherungen eher dafür, die Behandlungskosten in Form einer Kurbehandlung zu tragen.
Kurbehandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Empfiehlt der behandelnde Arzt eine Kur, so muss er diese Empfehlung schriftlich bestätigen. Der Versicherungsnehmer kann mit diesem Schreiben einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf Kur stellen. Dieser Antrag wird von der medizinischen Abteilung der gesetzlichen Krankenkasse ausführlich geprüft. Nach der Prüfung entscheidet die Krankenversicherung, ob dem Antrag auf Kur zugestimmt wird oder nicht. Im Falle einer Zustimmung beteiligt sich die Krankenversicherung an den Kurkosten, jedoch muss der Patient trotzdem einen Eigenanteil leisten. Folgt auf den Kurantrag eine Ablehnung, so werden keinerlei Kosten übernommen. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, gegen eine Ablehnung Widerspruch einzulegen.
Kurbehandlung bei der privaten Krankenversicherung
Im Leistungsspektrum der privaten Krankenkasse sind Kurbehandlungen normalerweise nicht enthalten. Die privaten Krankenkassen bieten jedoch einen speziellen Kurkostentarif an. Dabei kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, ob die dort erhaltenen medizinischen Leistungen erstattet werden sollen oder ob ein festgesetzter Tagesgeldsatz festgelegt werden soll. Als Voraussetzung für den Kurkostentarif muss eine Krankheitskostenversicherung vorliegen. Genauso wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine ärztliche Empfehlung, die eine Kur rechtfertigt, vorliegen.
Versicherungsvergleich von Vorteil
Hat man häufig mit Leiden zu kämpfen, die in Form einer Kur gut behandelt werden könnten, so sollte man sich die Leistungen einer zusätzlichen Kurversicherung zu Nutzen machen. Empfohlen wird hierbei, die Kurkostentarife der privaten Krankenversicherungen gegenüber zu stellen und zu vergleichen. Auf diesem Weg findet man den Versicherungsanbieter, der den persönlichen Wünschen und Belangen am nächsten kommt.





