Krankenversicherung Mehrbettzimmer
In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer gewährt. Versicherte der Privaten Krankenversicherung dagegen haben je nach Tarif Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer.
Adressen: Krankenversicherung Mehrbettzimmer
Übersicht: Versicherungslexikon
Übersicht: Versicherungslexikon

