Versicherungslexikon

Mitversicherung


Mitversicherung

Unter einer Mitversicherung versteht man die Beteiligung mehrerer Versicherungsunternehmen der gleichen Branche an der Versicherung des gleichen Risikos. Diese Form der Versicherung kommt vor allem bei der Abdeckung von großen Risiken zutage. Große Risiken entstehen beispielsweise bei Großprojekten im Industriebereich.

Damit eine Mitversicherung zustande kommen kann, werden mehrere rechtlich selbstständige Verträge in einer Versicherungspolice verfasst. Dabei haftet jedes Versicherungsunternehmen nur für seinen Anteil des Versicherungsvertrages. Ein einzelnes Versicherungsunternehmen haftet damit nicht für die Gesamtversicherung, es besteht dadurch keine Gesamtschuldnerschaft.

Beim Zusammenschluss der einzelnen Versicherungsunternehmen fungiert dabei ein Unternehmen als so genannter „Führer“. Das führende Versicherungsunternehmen hat damit die Aufgabe eines Klassensprechers. Es führt den Schriftverkehr und regelt die Kommunikation zwischen den einzelnen Versicherungspartnern. Des Weiteren erhält das führende Versicherungsunternehmen die Versicherungsprämie und reguliert vorkommende Schäden. Als Vergütung erhält es nach Absprache hierfür eine Provision. Man spricht hierbei auch von einer Führungsprovision oder einer Kostenprämie.

Mitversicherungen kommen in unterschiedlichen Formen vor. Man unterscheidet dabei:

  • offene Mitversicherungen

  • verdeckte Mitversicherungen

  • stille Mitversicherungen (z.B. bei Versicherungspools)

Jedes Versicherungsunternehmen in einer Gemeinschaft gilt jedoch gegenüber dem Versicherungsnehmer als Erstversicherer. Es ist damit direkter Vertrags- und Ansprechpartner.

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