Krankenversicherung Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten eines Versicherungsnehmers auf gesetzlicher und vertraglicher Ebene. § 6 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt die vertragliche Seite. Werden bestimmte Anzeige-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten nicht beachtet, kann das dazu führen, dass das Versicherungsunternehmen von seiner Leistungspflicht befreit wird.
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