Versicherungslexikon

Pflegeversicherungsbeitrag


Pflegeversicherungsbeitrag

In den letzten Jahren fand eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung wurde zur Deckung der Kosten statt. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben einen Beitragssatz von 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen derzeit jedoch 2,2 Prozent – ausgenommen sind alle Personen, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. An diesen zusätzlichen Prozentpunkten beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.

Die Beiträge richten sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen, die Höchstbeiträge richten sich nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Derzeit beträgt diese monatlich 3.750

Private Pflegeversicherung

Die Private Pflegeversicherung richtet sich bei der Kalkulation der Beiträge nicht nach dem Einkommen des Versicherten. Die Höhe des Beitrags hängt  vom Eintrittsalter ab, da die Berechnung der Beiträge den Aufbau von Rückstellungen für das Alter berücksichtigt.

Alle Versicherten, die zum 01.Januar 1995:

  • eine Versicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen hatten oder

  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren und bis zum 30. Juni 2005 eine private Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben oder

  • die Beihilfe ergänzende Versicherung hatten,

haben eine Höchstbeitragsgarantie. Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit auf eine beitragsfreie Mitversicherung von unterhaltspflichtigen Kindern und eine Beitragskappung für Ehepaare (maximal 150 Prozent des Höchstbetrages).

Versicherungsnehmer, die nach dem 01. Januar 2005 eine Pflegeversicherung oder etwas gleichwertiges abgeschlossen haben, haben nach einer Vorversicherungszeit in der privaten Krankenversicherung oder privaten Pflegeversicherung eine Höchstbeitragsgarantie von fünf Jahren. Auch hier gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die unterhaltspflichtigen Kinder beitragsfrei mitzuversichern.

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