Versicherungslexikon

Pflegezusatzversicherung


Pflegezusatzversicherung

Sowohl Mitglieder einer gesetzlichen als auch einer privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Tritt ein Pflegefall ein, sichert die Krankenversicherung nur die Grundversorgung ab, alle Kosten darüber hinaus müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Diese verbleibenden Kosten können durch eine Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.

Verschiedene Arten der Pflegezusatzversicherung

Viele Krankenkassen und private Versicherungsgesellschaften bieten eine private Zusatzversicherung an. Diese Zusatzversicherung existiert auf drei verschiedenen Arten:

  • Pflegerentenversicherung: Sie wird als Lebensversicherung angeboten. Wird der Versicherungsnehmer pflegebedürftig, erhält er von der Versicherung, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit, eine monatliche Rente.

  • Pflegekostenversicherung: Sie erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung die Kosten, die über die Grundversorgung hinausgehen. Es gibt allerdings Unterschiede in den Tarifen, die die Restkosten ganz oder nur teilweise übernehmen. In beiden Fällen ist ein Nachweis der Ausgaben durch den Versicherungsnehmer zwingend erforderlich.

  • Pflegetagegeldversicherung: Bei dieser Zusatzversicherung wird gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit dem Versicherten ein fest vereinbarter Betrag für jeden Pflegetag gezahlt. Die Zahlung des Tagegelds erfolgt unabhängig von den durch die Pflege tatsächlich entstandenen Kosten.

Vor allem bei einer Pflegebedürftigkeit, die über einen langfristigen Zeitraum besteht, ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Durch die jeweilige Pflegezusatzversicherung können die Leistungen, die von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erbracht werden, ergänzt werden. Somit verringert sich die finanzielle Belastung für den Versicherten im Pflegefall.

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