Versicherungslexikon

Pflichtkassen


Pflichtkassen

Pflichtkassen werden auch oftmals als Primärkassen bezeichnet. Sofern sich der Pflichtversicherte nicht für eine andere Krankenkasse entscheidet, wird er im Regelfall bei der AOK versichert. Früher waren die Ersatzkassen auf bestimmte Berufsgruppen ausgelegt. Mittlerweile sind sowohl Pflichtkassen als auch Ersatzkassen für alle Pflichtversicherte frei wählbar und weisen keinen Unterschied mehr im Beitragssatz auf. Es gibt für alle Krankenkassen einen einheitlichen Prozentsatz. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Leistungskatalog.

Pflichtkassen in Gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland:

  • AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse)

  • IKK (Innungskrankenkasse – Inhaber und Mitarbeiter von Innungshandwerksbetrieben)

  • BKK (Betriebskrankenkasse – Mitarbeiter von Betrieben mit eigener Krankenkasse)

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