Versicherungslexikon
Rentenversicherung
Rentenversicherung
Rentenversicherungen sind dem System der Krankenversicherungen sehr ähnlich. Man unterscheidet zwischen privaten- und gesetzlichen Rentenversicherungen. Für die Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung müssen genauso wie bei den Krankenversicherungen, monatliche Beiträge geleistet werden, die von Person zu Person unterschiedlich hoch sind.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Genauso wie die Gesetzliche Krankenversicherung, ist die Gesetzliche Rentenversicherung Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Durch Beiträge der Mitgliedergemeinschaft werden die Kosten gedeckt, die für den älteren Teil der Versicherungsnehmer in Form von Rentenbeiträgen ausgezahlt werden. Durch die regelmäßigen Zahlungen sichert sich ein Versicherungsnehmer seinen eigenen Rentenanspruch im Alter. Man kann entweder pflicht- oder freiwillig in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Freiwillig Versicherte könnten neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch einer privaten Rentenversicherung beitreten.
Beitragshöhe für die gesetzliche Rentenversicherung
Die Beiträge, die an die Gesetzliche Rentenversicherung geleistet werden müssen, können nicht genau angegeben werden, da sie sich nach dem Jahreseinkommen des jeweiligen Versicherungsnehmers richten. Die aktuelle Beitragshöhe beträgt 19,9 Prozent. Es wurde jedoch eine Beitragsbemessungsgrenze von monatlichen 5.500 Euro festgesetzt, damit die Beiträge für sehr gut verdienende Personen nicht ins Unermessliche steigen können. Bei Arbeitnehmer muss die Hälfte des Beitrages vom Arbeitgeber übernommen werden. Selbstständige haben den vollen Betrag selbst zu entrichten.
Rentenbeiträge für pflegebedürftigen Personen und Pflegepersonen
Man unterscheidet zwischen pflegebedürftigen Personen, die Pflege empfangen und Pflegepersonen, die Pflege gewähren. Für die Rentenbeiträge pflegebedürftiger Personen und deren Pflegepersonen existieren Sonderregelungen. Die Höhe des Beitrages ist hierbei abhängig von der Pflegestufe. Man unterscheidet drei Pflegestufen, die sich in erhebliche Pflegebedürftigkeit, Schwerpflegebedürftigkeit und Schwerstpflegebedürftigkeit gliedern. Für pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige empfiehlt es sich mit der Pflegeversicherung Rücksprache zu halten. Es gibt bestimmte Möglichkeiten, dass die Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person, die Beiträge für die Rentenversicherung der Pflegeperson übernimmt.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen finden starken Zulauf in den vergangenen Jahren. Als Grund hierfür sind die oft nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen zu nennen. Die finanziellen Mittel der Gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus, um die Renten für den älteren Teil der Bevölkerung zu decken. Eine sinkende Geburtenrate und der große Anteil an älteren Menschen wirken sich negativ auf das Rentenversicherungssystem aus. Um mehr Sicherheit zu haben, entscheiden sich viele Menschen für eine zusätzliche private Rentenversicherung. Somit sind sie im Alter finanziell abgesichert. Wie hoch die Beiträge für eine private Rentenversicherung sind, kann nicht pauschal angegeben werden, da sie abhängig von den individuellen Leistungswünschen ab.





