Versicherungslexikon
Risikostrukturausgleich
Risikostrukturausgleich
Der finanzielle Ausgleichsmechanismus im sozialen Krankenversicherungssystem wird als Risikostrukturausgleich (RSA) bezeichnet. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung der Versicherte zwischen mehreren Krankenkassen frei wählen darf, kann es für manche Krankenkassen zu mehr Kosten durch Risikomitglieder kommen als bei anderen Krankenkassen. Die einzigen gesetzlichen Krankenkassen, bei denen es keinen Risikostrukturausgleich gibt, sind die landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Prinzip des sozialen Krankenversicherungssystems
Vor 1994 wurde jeder Krankenkasse ein bestimmter Betrag aus einem Fonds zugewiesen. Mit diesem Geld mussten sie auskommen, egal wie viele schwer erkrankte oder gesunde Mitglieder bei der Krankenkasse versichert waren. Mit der Einführung des Risikostrukturausgleichs sollte die finanzielle Belastung für die Krankenkassen durch die Unterschiede der Versicherten ausgeglichen werden. Krankenkassen, mit einem hohen Anteil an chronisch Kranken, beitragsfrei versicherten Familienangehörigen oder Erwerbsminderungsrentnern sollten durch einen finanziellen Ausgleich entlastet werden. Durch diese Einführung konnten die Wettbewerbsbedingungen für die Kassen und die Beitragsbelastung für Versicherte gerechter gestaltet werden.
Folgende Unterschiede der Krankenkassen wurden mit dem Risikostrukturausgleich bedacht:
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Beitragspflichtige Einnahmen der Versicherten
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Anzahl der familienversicherten Angehörigen
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Alters- und Geschlechtsstruktur der Versicherten
Reformen des Risikostrukturausgleichs
Zum 1. Januar 2002 trat die Reform des Risikostrukturausgleichs in Kraft. Mit diesem Gesetz sollten die zugelassenen strukturierten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (Disease Management Programm, DMP) über den Risikostrukturausgleich gefördert werden. Allerdings wurde dennoch die finanzielle Belastung durch den schlechten Gesundheitszustand von den Versicherten nur unzureichend berücksichtigt. Dadurch waren Krankenkassen, mit einer hohen Anzahl Kranker, im allgemeinen Wettbewerb der Krankenkassen immer noch benachteiligt. Erst mit der Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs und des Gesundheitsfonds konnte dieses Problem behoben werden. Seit dieser Reform erhält jede Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds für jeden Versicherten eine einheitliche Grundpauschale sowie Zuschläge und Abschläge, die sich nach Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeit der Versicherten richten. Unter der speziellen Berücksichtigung von chronisch Erkrankten und kostenintensiven Krankenkassenmitgliedern trägt der gezielte Risikostrukturausgleich somit zu einem Ausgleich der Krankheitsbelastung zwischen den Krankenkassen bei. Damit haben die Krankenkassen im Wettbewerb untereinander keine Nachteile mehr.





