Versicherungslexikon

Rooming-In


Rooming-In

Sobald ein Kind stationär in einem Krankenhaus oder einer anderweitigen medizinischen Anstalt behandelt werden muss, kann ein zusätzliches Bett für einen Erwachsenen im Zimmer bereitgestellt werden. Dieses wird als Rooming- In bezeichnet. Durch diese Maßnahme kann ein Elternteil mit dem Kind im ständigen Kontakt bleiben und es umsorgen. In der Regel wird für dieses weitere Bett und die zusätzlich entstandenen Kosten eine Rechnung ausgestellt.

Private Zusatzversicherungen wie die Krankenhaustagegeldversicherung) oder private Krankenversicherungen übernehmen, abhängig von der tariflichen Vereinbarung, die entstandenen Kosten. Manche private Versicherungsgesellschaften bieten das Rooming- In im Grundtarif mit an. Einige Versicherer übernehmen die Kosten für das Rooming- In auch dann, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. Dieses ist jedoch selten der Fall. Bei einer medizinisch nicht notwendigen Unterbringung einer Begleitperson muss der Krankenhausträger die Kosten für Verpflegung und Unterbringung der Begleitperson tragen, da es in diesem Fall als Wahlleistung gilt.

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