Krankenversicherung Solidaritätsprinzip
Die GKV arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip (Umlageverfahren). Der Beitrag richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit, abhängig vom Einkommen maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze, der Art der Mitgliedschaft sowie dem aktuellen Beitragssatz der Kasse.
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