Versicherungslexikon

Solvabilität


Solvabilität

Der Begriff Solvabilität bezeichnet in Bezug auf private Krankenversicherungen und auf gesetzliche Krankenversicherungen die finanziellen Eigenmittel des Versicherers. Diese Eigenmittel sind ein Vermögen, das der Versicherung zur freien Verfügung steht. Dieses Vermögen dient der Versicherung als Absicherung, um auch bei Krisen im Gesundheitswesen noch für die Leistungen der Versicherungsnehmer aufkommen zu können.

Solvabilität und Versicherungsunternehmen

Je höher die Solvabilität ist, desto mehr Rücklagen hat eine Versicherung gebildet und desto mehr Sicherheit kann sie den Versicherungsnehmern gewähren. Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt aber vor, dass immer ein vorgegebener Mindestwert an Solvabilität gegeben sein muss. Berechnet wird die Solvabilität durch die Kapitalausstattungs-Verordnung. Die Berechnungen erfolgen immer nur auf Grundlage von Bilanzen. Als Folge dessen kann das Risiko einer Krankenversicherung höher sein, als man aufgrund der Solvabilität annimmt.

Soll-Solvabilität als Mindestwert der Solvabilität

Die Soll-Solvabilität bezeichnet den Mindestwert, der an Solvabilität erreicht werden muss. Dabei kann die Soll-Solvabilität in drei Stufen eingeteilt werden. Die erste Stufe bildet die Solvabilitätsspanne. Dabei wird ein prozentualer Wert berechnet, der das Verhältnis von Beitragseinnahmen und Ausgaben wiedergeben soll. Der Garantiefonds, der die zweite Stufe bildet, beträgt stets ein Drittel der Solvabilitätsspanne. Der Mindestgarantiefonds stellt die dritte Stufe dar. Für ihn wurde ein Wert von 2,2 Millionen Euro festgesetzt. Bei stark risikobehafteten Versicherungen, wie beispielsweise der Haftpflichtversicherung, kann er den genannten Wert auch übersteigen.

Ist-Solvabilität und Soll-Solvabilität

Neben der Soll-Solvabilität existiert eine Ist-Solvabilität, die sich konkret auf die vorhandenen Eigenmittel bezieht. Die Eigenmittel setzen sich aus dem Eigenkapital, gewissen Reserven und Rückstellungen zusammen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz weißt darauf hin, dass eine ausreichende Solvabilität nur gegeben ist, wenn die Ist-Solvabilität mindestens so hoch ist wie die Soll-Solvabilität. Beträgt die Ist-Solvabilität weniger als ein Drittel und unterschreitet somit den Mindestgarantiefonds, so muss die Versicherung einen Finanzierungsplan entwerfen. Ist die Ist-Solvabilität niedriger als die Soll-Solvabilität, aber gleichzeitig noch über dem Mindestgarantiefonds, so muss ein Solvabilitätsplan erstellt werden.

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