Versicherungslexikon

Sozialisation


Sozialisation

Unter einer Sozialstation versteht man eine Einrichtung, die pflegebedürftigen Menschen eine Alten- oder Krankenpflege im eigenen Haus zukommen lässt. Die benötigte Pflege muss jedoch bezahlt werden. Beispiele für bekannte Sozialstationen sind die Caritas oder das Rote Kreuz.

Leistungen der Sozialstationen

Die Leistungen der Sozialstationen variieren, je nachdem welche Bedürfnisse die pflegebedürftigen Personen aufweisen. Für Patienten mit hoher Pflegestufe kann die Pflege von Körperhygiene bis zur Versorgung mit Essen und Trinken alles beinhalten. Viele Menschen kommen dagegen zwar weitgehend allein zurecht, brauchen jedoch Hilfe bei Tätigkeiten wie dem Einkaufen oder sonstigen Angelegenheiten zur Bewältigung des Alltags. Auch hierfür kann das Personal der Sozialstationen eingesetzt werden. Häufige Gründe sind auch längere Krankenhausaufenthalte, nach denen die Patienten nicht gleich wieder in der Lage sind, ihren Alltag zu meistern. Hierbei kann auf begrenzte Zeit von einer Sozialstation Gebrauch gemacht werden.

Aufgaben von Sozialstationen durch Angehörige

Pflegebedürftige können frei entscheiden, ob sie sich von Mitarbeitern von Sozialstationen behandeln lassen oder nicht. Es besteht demnach keinerlei Pflicht, die Angebote der Sozialstationen zu nutzen. In vielen Fällen übernehmen auch Angehörige die Pflege. Dabei besteht die Möglichkeit, die Pflege durch Angehörige und die durch eine Sozialstation zu kombinieren. So kann man beispielsweise einmal pro Tag einen Mitarbeiter kommen lassen, der sich um medizinische Angelegenheiten oder körperliche Hygiene kümmert und den Rest der Pflege durch Angehörige übernehmen lassen.

Abrechnung mit den Sozialstationen

Die Abrechnung mit den Sozialstationen erfolgt direkt mit der jeweiligen Kranken- beziehungsweise Pflegeversicherung. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass vorerst die Pflegestufe bestimmt werden und ein Nachweis hierfür bei der Versicherung eingereicht werden muss. Die Leistungen von Sozialstationen oder Angehörigen werden demnach anerkannt und direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet. Auch Angehörige, die einen Teil der Pflege übernehmen, bekommen von der Krankenversicherung ein Pflegegeld zur Verfügung gestellt.

Sozialstationen in der Marktwirtschaft

In Deutschland sind bislang ungefähr 11.000 Sozialstationen vorhanden, die als vertragliche Partner der Kranken- und Pflegeversicherungen gelten. Über 200.000 Mitarbeiter sind in diesem Bereich angesiedelt. Für Pflegebedürftige stellt die Behandlung durch eine Sozialstation oft eine Möglichkeit dar, sich einen guten Lebensstandard im Alter zu halten, ohne in einem Pflegeheim leben zu müssen. Durch die ambulante Pflege wird vielen Menschen täglich geholfen, zu denen nicht nur alte Menschen gehören. Auch chronisch erkrankte Patienten müssen häufig täglich von ausgebildetem Fachpersonal behandelt werden.

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