Krankenversicherung Studenten
Pflichtversichert sind alle Studenten an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule bis zum 14. Semester, höchstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Verlängerung nur in Ausnahmefällen möglich), es sei denn der Student ist verheiratet und über seinen Ehepartner familienversichert. Die kostenlose Mitversicherung über die Eltern in der Familienversicherung der GKV gilt in der Regel bis zum 25. Lebensjahr (zzgl. Wehrdienst oder Ersatzdienst).
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