Versicherungslexikon
Überschussbeteiligung
Überschussbeteiligung
Eine Überschussbeteiligung findet man häufig in Zusammenhang mit Versicherungen, die über einen sehr langen Zeitraum andauern wie Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei werden die Versicherungsnehmer an dem Gewinn der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu bestimmten Anteilen beteiligt. So unterscheiden sich Krankenversicherungen deutlich von Wirtschaftsunternehmen, bei denen der Gewinn zu 100% dem Unternehmen selbst zu Gute kommt. Bei Krankenversicherungen handelt es sich in der Regel um private Krankenversicherungen, die eine Überschussbeteiligung an ihre Mitglieder abgeben.
Überschussbeteiligung gesetzlich bestimmt
Bei einer Überschussbeteiligung handelt es sich nicht um eine Leistung, die die Krankenversicherungen gewähren können, sondern es besteht eine rechtliche Pflicht der Überschussbeteiligung. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert. Es werden sogar Mindestanforderungen festgeschrieben, an die sich die Versicherungen zu halten haben. Des Weiteren existieren ebenfalls Gesetze, die bestimmen, wie der Überschuss aufgeteilt wird, das heißt, welche Teile dem Versicherungsunternehmen und welche Teile den Versicherungsnehmern zustehen.
Prozess der Überschussbeteiligung
Als erster Schritt muss stets jährlich festgestellt werden, wie hoch der Überschuss einer privaten Krankenversicherung im vergangenen Jahr war. Dazu erfolgt in der Regel eine handelsrechtliche Jahresabschlussbilanz. Anschließend wird beratschlagt, wer welche Teile des Überschusses gut geschrieben bekommt. Dabei werden immer auch Überschüsse der letzten Jahre mit einberechnet, wobei auch jedes Jahr gewisse Anteile zurückgelegt werden. Bei Krankenversicherungen spricht man bei zurückgelegten Beträgen von Alterungsrückstellungen. Der, dem Versicherungsnehmer zugesagte Betrag, wird ihm umgehend in einer vereinbarten Form überbracht. Häufig werden Überschüsse in Form von Beitragsminderungen im Alter verrechnet, jedoch auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch bar ausgezahlt.
Ausschütten oder Zurücklegen
Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich das Recht zu entscheiden, ob die Überschüsse ihm sofort ausgezahlt werden, oder ob er sie zurückstellen lässt. Bei einer Zurückstellung entscheidet er selbst, wann die zurückgestellten Summen ausgehändigt werden. Es besteht die Möglichkeit, seine Überschüsse über viele Jahre hinweg zurückzustellen. Ein Vorteil von zurückgelegten Beiträgen ist, dass sie bei einem Notfall für den anfallenden Verlustbetrag verwendet werden dürfen. Zurückgelegte Beiträge können als Eigenkapital angesehen werden. Je mehr Kapital zurückgelegt wurde, desto weniger Fremdkapital muss die Versicherung als Sicherheit einkaufen. Aus diesem Grund revanchiert Sie sich mit besonderen Konditionen bei den Kunden, die hohe Beträge bei der Versicherung zurücklegen.
Genaue Information bei Versicherung erfragen
Ob man seine Überschüsse nun zurücklegen oder auszahlen lassen sollte, kann nicht allgemein empfohlen werden. Es ist daher angebracht, sich mit seiner Versicherung in Verbindung zu setzen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Verwendung der Überschüsse aufklären zu lassen. Auf diese Weise kann man sichergehen, seine Beiträge bestmöglich zu verwalten und den besten und umfangreichsten Versicherungsschutz für die Zukunft genießen zu können.





