Krankenversicherung Umlageverfahren
Die Gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren oder auch Solidaritätsprinzip genannt. Bei diesem Verfahren werden die eingehenden Beträge für die Leistungserfüllung der Versicherung genutzt. Nimmt der Versicherungsnehmer nun eine Leistung in Anspruch, wird diese direkt aus seinen Beiträgen finanziert.
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