Versicherungslexikon
Versicherungsantrag
Versicherungsantrag
Plant man den Beitritt in eine Versicherung, so muss zunächst ein Versicherungsantrag gestellt werden. In diesem Antrag werden persönliche Daten angegeben und der Wunsch auf eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Versicherung ausgedrückt. Erfolgt ein Wechsel von der einen zur anderen Versicherung, muss ebenfalls ein erneuter Versicherungsantrag eingereicht werden. Um Wartezeiten zu umgehen, sollte darauf geachtet werden, dass bei einem Versicherungswechsel ein Beleg über die Mitgliedschaft in der vorherigen Versicherung eingereicht wird.
Versicherungsantrag bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Die Aufnahme in eine neue gesetzliche oder private Krankenversicherung gestaltet sich sehr unterschiedlich in Bezug auf die Versicherungsarten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Verfahren äußerst unkompliziert, denn sie ist verpflichtet, jedes Mitglied aufzunehmen, dass einen Antrag stellt. Etwas schwieriger wird es für Antragsteller der privaten Krankenversicherungen (PKV). Sie führen nämlich zunächst eine Risikoprüfung durch, bevor ein neues Mitglied in die Krankenversicherung aufgenommen wird. Hat eine Person ein stark erhöhtes Gesundheitsrisiko oder Vorerkrankungen, so kann der Antrag von der PKV abgelehnt werden.
Risikoprüfung bei der privaten Krankenversicherung
Bei der Risikoprüfung werden dem Antragsteller ausführliche Fragen zum Gesundheitszustand gestellt, die er sorgfältig und wahrheitsgetreu beantworten muss. Bei vielen privaten Krankenversicherungen wird zusätzlich ein ärztliches Gutachten verlangt, dass den Zustand des zukünftigen Versicherungsnehmers kontrolliert und schriftlich bescheinigt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben, die bei der Risikoprüfung aufzuführen waren, falsch oder nur teilweise richtig waren, kann die Krankenversicherung das Mitglied sofort aus der Versicherungsgemeinschaft ausschließen.
Versicherungsbeginn
Der Begriff Versicherungsbeginn wird in verschiedene Teilbegriffe gegliedert, da der reine Begriff zu wenig aussagekräftig wäre. Man unterscheidet demnach zwischen formellem, materiellem und technischem Versicherungsbeginn. Der formelle Beginn bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet worden ist. In der Regel ist das der Fall, wenn der Versicherungsantrag durch den Versicherer angenommen wurde. Mit dem materiellen Versicherungsbeginn verfügt der Versicherungsnehmer über den Versicherungsschutz, das heißt, es besteht nun ein Versicherungsverhältnis. Mit dem technischen Beginn werden schließlich die vereinbarten Beitragszahlungen fällig.
Versicherungsende
Im Normalfall werden Versicherungsverträge nicht auf einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen, sondern sind so lange wirksam, bis sie von Seiten des Versicherers oder des Versicherungsnehmers beendet werden. Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet beispielsweise automatisch dessen Vertrag mit der Krankenversicherung. Ein Versicherungswechsel oder eine Kündigung sind weitere häufige Gründe für ein Versicherungsende. Dabei ist zur erwähnen, dass nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherung berechtigt ist, einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Eine Kündigung durch den Versicherer tritt jedoch sehr selten auf. Fehlende Beitragszahlungen, die nach mehreren Verwarnungen nicht geleistet wurden, wären Gründe für eine Kündigung durch den Versicherer.





