Versicherungslexikon
Versicherungssteuer
Versicherungssteuer
In der Bundesrepublik Deutschland müssen grundsätzlich alle Einnahmen versteuert werden. Diese Regelung schließt auch die Einnahmen aus einem Versicherungsverhältnis nicht aus. Daher müssen Versicherungen eine Versicherungssteuer, oder wie es im Fachjargon heißt, eine Verkehrssteuer, abtreten. Diese Steuer fällt auf alle Prämien und Beiträge an, wobei für die Zahlung der Versicherungssteuer das jeweilige Versicherungsunternehmen selbst verantwortlich ist. Als Grundlage für die Bemessung der Versicherungssteuer dient der Jahresbeitrag, der als Prämie vom Versicherungsnehmer an seine Versicherungsgesellschaft gezahlt wird. Auf diesen Beitrag wird dann der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent erhoben.
Versicherungsverträge, die der privaten Vorsorge zugerechnet werden, müssen nicht besteuert werden. Darunter zählen zum Beispiel die private Krankenversicherung, die Lebensversicherung sowie die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.





