Krankenversicherung Wartezeiten

Bei Abschluss einer PKV Versicherung ist grundsätzlich eine Wartezeit von 3 Monaten zu rechnen, die bei Unfällen, der Kinder- und Ehegattennachversicherung entfällt. Die besondren Wartezeiten von 8 Monaten gelten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Bei nahtlosem Übertritt aus einer GKV in eine PKV wird die Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet und entfallen damit.

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