Krankenversicherung Wartezeiten
Bei Abschluss einer PKV Versicherung ist grundsätzlich eine Wartezeit von 3 Monaten zu rechnen, die bei Unfällen, der Kinder- und Ehegattennachversicherung entfällt. Die besondren Wartezeiten von 8 Monaten gelten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Bei nahtlosem Übertritt aus einer GKV in eine PKV wird die Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet und entfallen damit.
Adressen: Krankenversicherung Wartezeiten
Übersicht: Versicherungslexikon
Übersicht: Versicherungslexikon

