Krankenversicherung Widerspruchsrecht
Wenn der Versicherer seiner Informationspflicht bei Antragstellung ( unter anderem Aushändigung AVB, Tarifbedingungen, Tarife und Verbraucherinformationen) gegenüber dem Versicherten nicht nachkommt, so kann der Versicherte, den Vertragsunterlagen innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
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