Krankenversicherung Zahnersatz GKV
Die Versicherungsnehmer müssen ab dem 1. Juli 2005 einen gesonderten Beitrag für die Krankenkassen entrichten, der sich auf 0,4% belaufen wird. Es wird empfohlen immer erst ein Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt zu führen. Die gesonderte Finanzierung Zahnersatz-Pflichtversicherung wird mit dieser Reform aufgehoben.
Seit der Reform vom 1. Januar 2005 gilt ein befundorientierter Festzuschuss für den Zahnersatz. Das bedeutet, dass die Krankenkassen nach einem diagnostizierten Befund der Zahnärzte einen Zuschuss zahlen, der sich nach einem Listenschlüssel richtet.
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