Zusatzbeitrag
Aktuelle Nachrichten - Zusatzbeiträge 2010
12.03.2010 DGB will Alternativen zur Kopfpauschale erarbeiten
10.03.2010 Trotz Zusatzbeitrag Boni von über 50.000 Euro
10.03.2010 Mitglieder verweigern Zahlung der Zusatzbeiträge
09.03.2010 Krankenkassen: Zusatzbeiträge trotz Milliarden-Überschuss
05.03.2010 SPD will Zusatzbeiträge wieder rückgängig machen
Zusatzbeitrag Informationen - kurz und prägnant
Allgemein
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Die Einführung der Zusatzbeiträge
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, Finanzlücken durch die Erhebung eines Zusatzbeitrages zu stopfen. Angesichts der schwierigen Finanzsituation im gesetzlichen Gesundheitssystem werden einseitige Kostensteigerungen in der Öffentlichkeit allerdings besonders kritisch aufgenommen.
Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen sind allein durch die Arbeitnehmer zu tragen und daher seit längerem ein Politikum. Ausserdem stoßen sie meist auf Unverständnis, da mit dieser Art der Beitragserhöhung keine Leistungserhöhung einhergeht.
Auch die Krankenkassen selbst stehen den Zusatzbeiträgen kritisch gegenüber. Denn für die Krankenkassen bedeutet der Beitrag einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Grund ist die Tatsache, dass die Arbeitgeber den Betrag nicht, wie beim Krankenkassenbeitrag sonst üblich, automatisch an die Kassen weiterleiten. Die Krankenkassen sind selbst für den Einzug des Zusatzbeitrages verantwortlich. Wer nicht zahlt, muss langwierig und kostenaufwendig gemahnt werden. Von 8 Euro Zusatzbeitrag bleiben den Kassen daher effizient nur sechs Euro zum Arbeiten.
Zusätzlich heizen die pauschal erhobenen Beiträge immer wieder die Diskussion um eine Gesundheitsreform an. Kritiker lehnen die Pauschale als unsozial ab. Außerdem könnten die Zusatzbeiträge eine Vorform der Kopfpauschale werden. Die Bundesregierung plant eine solche Pauschale, deren Einführung das Ende der paritätischen Finanzierung der Gesundheitsvorsorge bedeuten könnte. Perspektivisch ist sogar denkbar, dass sich Arbeitgeber zwar an der Sozialversicherung beteiligen, die Organisation und die Abführung der Beiträge aber allein den Versicherten auferlegt wird.

