Zusatzversicherung
Kostenerstattung für Heilpraktiker
Die private Heilpraktikerzusatzversicherung
Die richtige Behandlung im Krankheitsfall ist für die Dauer eines Genesungsprozesses stets von Bedeutung. In Fällen, in denen die Schulmedizin versagt, sind Naturheilverfahren und alternative Methoden für viele Patienten die letzte Hoffnung, um die Heilung oder zumindest Minderung der Leiden zu erfahren.
Alternative Heilmethoden sind längst kein Modetrend mehr, sondern weitgehend anerkannte und wirkungsvolle Alternativen zur klassischen Medizin. Jeder zehnte Patient lässt sich bereits nach Heilmethoden, wie der traditionellen chinesischen Medizin, behandeln.
Vorteile einer Heilpraktikerzusatzversicherung
Bislang tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlungen für Heilpraktiken nicht, sodass die Versicherten 100 Prozent der Kosten selbst tragen müssen. Der Leistungskatalog der Krankenkassen umfasst nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt.
Aus diesem Grund bieten immer mehr Anbieter Zusatzversicherungen für heilpraktische Anwendungen an, welche dann den Kostenaufwand für die Heiltherapien übernimmt. Damit kann der Patient alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen (z.B. Akupunktur), auf die er sonst vielleicht verzichtet hätte, obwohl er von ihrem Nutzen überzeugt ist.
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Leistungen bei Behandlung durch Heilpraktiker
Innerhalb der Heilpraktikerzusatzversicherung hat der Patient die freie Wahl, welchem Heilpraktiker und welcher Heilmethode er sich anvertrauen möchte. Meist werden durch die Versicherung verschriebene Arzneimittel, Heilmittel oder Hilfsmittel im Rahmen des Therapieverfahrens erstattet.
Weitere Leistungen können zum Beispiel sein:
- Erstattung von Naturheilverfahren durch Heilpraktiker
- Erstattung der Zuzahlungen für Arznei-, Verbands- und Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und Krankentransporte
- Auslandsreisekrankenversicherung für 42 Tage inkl. Rücktransport und Überführung
Heilpraktikerversicherungen erstatten die Kosten meistens nach dem Hufelandverzeichnis. Dieses enthält alle sich in der Praxis bewährten Diagnostik- und Therapieverfahren wie zum Beispiel Elektro- und Lichttherapie oder Akupunktur.
Nicht jede Versicherungsgesellschaft übernimmt die entstandenen Kosten zu 100%. Einige Tarife leisten auch nur zu 50 bis 75% der Kosten, wodurch der Patient noch immer einen Selbstbehalt tragen muss. Solche Tarife mit Selbstbehalt sind im Gegenzug kostengünstiger.
Versicherungsbedingungen
Es ist zu beachten, dass der gewählte Heilpraktiker eine staatliche Zulassung zur Ausübung seines Berufes nach dem deutschen Heilpraktikergesetz haben muss. Demnach sind Heilpraktiker verpflichtet, eine entsprechende Ausbildung absolviert zu haben – jedoch muss er keine ärztliche Approbation besitzen.
Familienangehörige sind in der Heilpraktikerzusatzversicherung nicht familienversichert. Es muss also jede Person separat versichert werden oder es wird ein spezieller Familientarif gewählt.
Heilpraktikerzusatzversicherungen werden meist nur in Kombination mit anderen Zusatzversicherungen, wie der Zahnzusatzversicherung angeboten. Die Beiträge liegen bei mindestens 10 Euro und maximal 30 Euro pro Monat und richten sich nach Geschlecht, Alter und Höhe des Aufwands in der jeweiligen Altersgruppe.
Viele Versicherungen erstatten, sofern keine Inanspruchnahme der Heilpraktiken erfolgt, Teile der gezahlten Beiträge zurück.
In den meisten Fällen wird zunächst ein Vertrag von einem Jahr abgeschlossen, der sich dann automatisch verlängert. Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer allgemeinen Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsbeginn.
Diese Wartezeit räumen sich viele Versicherungen ein, um auf Dauer die Beitragsstabilität des Tarifes zu gewährleisten. Ohne die Wartezeit, wäre das Risiko groß, dass sich viele Personen erst dann versichern, wenn in der nächsten Zeit eine Behandlung erfolgt. Jenes würde sich dann, auf Kosten aller Versicherten, negativ auf die Versicherungsbeiträge auswirken.





