Zusatzversicherung
Zahnbehandlung muss nicht teuer sein
Die private Zahnzusatzversicherung
Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat das Recht auf die Versorgung mit Zahnersatz. Allerdings ist die Gewährleistung des Zahnersatzes ein kostspieliger Faktor für die Kassen. Gleichzeitig ist der Zahnersatz aber auch eine Leistung, deren Bedarf der Versicherte relativ gut und selbständig beeinflussen kann. Dies geschieht durch eine gute Zahnpflege und die regelmäßige Teilnahme an der Prophylaxe-Untersuchung.
Aus diesem Grund ist gerade der Zahnersatz Gegenstand umfangreicher Sparmaßnahmen innerhalb jeder Gesundheitsreform, sodass die Eigenanteilskosten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen stetig steigen.
Der Zahnersatz wird als zusätzliche Leistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten: Dafür zahlt der Versicherte jeden Monat einen eigenen Beitrag, der automatisch mit dem Krankenkassenversicherungsbeitrag entrichtet wird. Der Beitrag ist einkommensunabhängig und einheitlich. Mitversicherte Familienangehörige müssen keinen eigenen Beitrag leisten.
Grundsätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
Besteht die medizinische Notwendigkeit eines Zahnersatzes (kosmetische Eingriffe werden grundsätzlich nicht gezahlt), so hat der Zahnarzt dies im sogenannten Heil- und Kostenplan zu bescheinigen. In diesem müssen geplante Maßnahmen und Kosten aufgeführt sein.
Die Kasse übernimmt nur einen Anteil von 50 Prozent der Kosten. Sie leistet damit einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Zusätzlich gelten Bonusregelungen: Durch das regelmäßige Wahrnehmen der Vorsorgeuntersuchungen, die in einem Bonusheft bescheinigt werden müssen, gewährt die Kasse einen Zuschuss bis zu 65 Prozent der Regelversorgung.
Als Regelversorgung gilt das Einsetzen von Kronen, Brücken, Prothesen sowie implantatgetragenen Kronen, Brücken und Prothesen. Nicht dazu gehören jedoch Füllungen, Keramik- oder Gold Inlays, Wurzelkanalfüllungen und Röntgenleistungen.
Abgesehen vom Zuschuss bezahlt der Patient in jedem Fall den restlichen Betrag der Zahnbehandlung als Eigenanteil. Für die Mehrheit der gesetzlich Krankenversicherten empfiehlt es sich daher, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Härtefallregelungen beim Zahnersatz
Für eine bestimmte Gruppe geringverdienender Versicherter gelten sogenannte Härtefallregelungen. Gering verdienend bedeutet ein monatliches Bruttoeinkommen von unter 994 Euro bei Alleinstehenden und unter 1.366,75 Euro bei Versicherten mit einem Partner. Diese erhalten von ihrer Krankenkasse den vollständigen Betrag der Regelversorgung
Genauer Vergleich der Zahnzusatzversicherungen notwendig
Die Sinnhaftigkeit der zusätzlichen Zahnversicherung hat auch die Versicherungswirtschaft erkannt. Sie versorgt den Markt mit sehr vielfältigen Angeboten. Nicht jede Zusatzversicherung ist aber sinnvoll und an die eigenen Bedürfnisse angepasst. Hierfür sollte man zunächst klären, welche Bereiche der Zahnmedizin abgedeckt werden sollen. Zusätzlich sollte der Rat des Zahnarztes eingeholt werden, da dieser genaue Kenntnisse über den Zustand der Zähne besitzt und ein fundiertes Urteil fällen kann.
Jetzt günstige private Zahnzusatzversicherung finden Mit dem aktuellen Rechner finden Sie private Zahnzusatzversicherungen. Sichern Sie sich volle Kostenerstattung für die Zahnbehandlung und andere exklusive Leistungen.
Es wird grob zwischen der Zahnbehandlung (Erhalt bzw. Pflege der natürlichen Zähne sowie des natürlichen Zahnhalteapparates) und Zahnersatz (das Ersetzen der natürlich fehlenden Zahnsubstanz) unterschieden. Innerhalb dieser Unterscheidung können sich gravierende Abweichungen in Bezug auf den Preis und den Leistungsumfang der einzelnen Angebote ergeben.
Zahnersatzversicherung und Zahnzusatzversicherung
Es gilt zu entscheiden, ob eine reine Zahnersatzversicherung ausreicht, oder ob auch die Kosten der Zahnbehandlung im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden sollen.
Wer die finanzielle Belastung weitestgehend bei gleichzeitiger größtmöglicher Auswahl unter den verschiedenen Behandlungsmethoden gering halten möchte, wird als gesetzlich Versicherter nicht um den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung im Zahnbereich kommen. Der Abschluss einer Zusatzversicherung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Nach dem Auftreten eines Versicherungsfalls ist häufig eine Aufnahme durch die Versicherung nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Vereinzelt werden in solchen Fällen zusätzliche Risikozuschläge erhoben.
Kosten sparen bei der Zahnbehandlung
Im Falle eines nötigen Zahnersatzes ist es meist sinnvoll, einen Vergleich der Therapievorschläge verschiedener Zahnärzte vorzunehmen. Dadurch können enorme Einsparungen erreicht werden. Die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge ist deshalb sehr wichtig. Grundsätzlich stehen die Kassen dabei beratend zur Seite.
Hilfestellungen werden auch bei Fragen zu den Laborkosten geboten. Arbeitet der Zahnarzt beispielsweise mit einem ausländischen Labor zusammen, kann dies die Kosten um rund die Hälfte verringern. Internationale Bestimmungen sorgen dafür, dass die Qualität ausländischer Labore mit der Arbeit deutscher Labore vergleichbar ist.
Zahnbehandlung im Ausland
Entscheidet man sich die gesamte Behandlung im Ausland vornehmen zu lassen, so ist darauf zu achten, dass eine eventuelle Nachbehandlung oder Schadensersatzsprüche problematisch werden können. Einige ausländische Zahnärzte arbeiten mit deutschen Kollegen zusammen, die dann die Nachsorge übernehmen.





